Twitter muss falsche oder ehrverletzende Tweets löschen, wenn Betroffene das verlangen. Das hat das Frankfurter Landgericht entschieden – und ist noch einen Schritt weiter gegangen.
Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter Michael Blume hat im Streit gegen Twitter um die Verbreitung mutmaßlicher Falschaussagen einen überwiegenden Erfolg erzielt. Nach einer Entscheidung des Frankfurter Landgerichts können Betroffene von der Plattform verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden.